Kurhotel Vitana
Wege zur Kur
Bei einem Kuraufenthalt über Ihre Sozialversicherung ist zuerst die Antragstellung über den Hausarzt erforderlich, wobei entweder ein stationärer Aufenthalt oder ein sogenannter Kurkostenzuschuss gewährt werden kann. Während bei einem stationären Aufenthalt eine Direktverrechnung mit der zuweisenden Sozialversicherung stattfindet, ist bei der Zuschussgewährung eine Rückverrechnung erst nach der Kur möglich.
Detailinfos finden Sie unter folgendem Link:
Auf dem Weg zur Kur