Klassische Massage
Versicherungsinformationen
Leistungen Ihrer Kranken/Sozialversicherung im Physikarium
Das Physikarium ist ein anerkanntes Therapiezentrum, d. h. Sie können mit einer ärztlichen Verordnung zu uns kommen und erhalten einen Teil Ihrer Kosten von Ihrer Versicherung rückerstattet.
Sie können jederzeit als Privatgast bei uns Therapien in Anspruch nehmen.
Erstattungsfähige Therapien sind grundsätzlich alle Hydrotherapien mit Sole oder Schwefel, Heilgymnastik, Heilmassagen, Sole-Schlammpackungen, Soleinhalationen, Elektrotherapien, Physiotherapien, bei bestimmten Erkrankungen bzw. Versicherungen auch Spezialmassagen wie z. B. Lymphdrainagen.
Für welche Therapien benötigen Sie eine kurärztliche Verordnung?
- Für sämtliche Sole/Schwefel-Hydrotherapien, Schlammpackungen, Soleinhalationen, Pneumatische Kammern, Physiotherapien, Elektrotherapien, Unterwassergymnastik, Heilgymnastik, Lymphdrainagen.
Keine Kurärztliche Verordnung brauchen Sie für:
- Sämtliche Wohlfühltherapien, klassische Massagen, Fußreflexmassage, Akupunktmassage, Tuina-Massage, Bindegewebsmassage, Ortho-Bionomy, Rund um Fit Gymnastik.
Für Selbstzahler sind folgende Punkte zu beachten:
- Wenn Sie mit Ihrer Versicherung abrechnen wollen, brauchen sie zuerst eine ärztliche Verordnung von Ihrem Hausarzt, Facharzt oder eines Arztes einer Krankenhausambulanz.
- Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung und lassen Sie sich Ihre Therapien bewilligen.
- Vorbehaltlich der Bewilligung durch die Krankenkasse können Sie dann sofort (bzw. nach Erhalt der Bewilligung) und nach erfolgter, kurärztlicher Untersuchung eines ortsansässigen Kurarztes, mit den Therapien beginnen.
- Wenn Sie sicher sein wollen, welche und wie viele Therapien Sie machen dürfen, holen Sie die Bewilligung vor Therapieantritt bei Ihrer Versicherung ein.
- Die Therapien werden an der Gesundheitsrezeption im Physikarium eingeteilt und von Ihnen im Voraus bezahlt.
- Nach Beendigung der letzten Behandlung bekommen Sie von uns die genaue Rechnung, die Sie zusammen mit der Kurverordnung bei Ihrer Versicherung einreichen.
Wie viele Therapien bewilligt meine Versicherung?
- Gebietskrankenkasse: mind. 3 x 6 ambulante Therapien
- LKUF (Lehrer): Detailinformationen erhalten Sie auf der offiziellen website der OÖ LKUF unter www.lkuf.at.
- KFL (Landesbed.): 3 x in 5 Jahren eine Pauschale von z. Zt. € 700
- KFG (Gemeindebed.): 3 x in 5 Jahren eine Pauschale von z. Zt. € 504
- SVA (Gewerbl. Wirtschaft): 3 x 10 Therapien pro Krankheitsfall
Gibt es bei uns eine Direktverrechnung?
Ja, aber nur im Rahmen eines 3-wöchigen Kuraufenthaltes für:
- BVA Versicherung öff. Bediensteter - mit Nächtigung im Royal**** des EurothermenResorts Bad Ischl
- BSA Bundessozialvers. der Bundesländer - mit Nächtigung im KOV Kur und Erholungsheim Bad Ischl
- KFL Landesbedienstete - mit Nächtigung im Royal**** des EurothermenResorts Bad Ischl bis zu € 700 Direktverrechnung
Da sich die Bestimmungen laufend ändern, kontaktieren Sie für genaue Informationen bitte Ihre Versicherung.
Angaben ohne Gewähr. Stand Jänner 2010