Vielseitige Thermenlandschaften
für Ihren Urlaub

Haus- und Badeordnung der EurothermenResorts

Gültig in den Thermen, Saunen und Hotel-Wellnessbereichen in Bad Schallerbach, Bad Hall und Bad Ischl.

Sehr geehrte Gäste!

Wir heißen Sie in unseren EurothermenResorts Bad Schallerbach, Bad Ischl und Bad Hall herzlich willkommen und wünschen Ihnen viel Freude bei Ihrem Aufenthalt bei uns.
Wir bitten Sie die Haus- und Badeordnung sowie die Therapie-Etikette zu beachten, damit Sie Ihren Aufenthalt sicher und entspannt genießen können.

Aktualisiert am 23.9.2021

Wir ersuchen Sie, unsere nachstehende Haus- und Badeordnung zu befolgen, da sie durch Lösung eines Eintritts mit der Aushändigung des Datenträgers (Transponder) vom Besucher anerkannt und dadurch verbindlich gemacht wird.


DATENTRÄGER

  • Die Benützung der Anlagen des Freizeitbereiches in den Eurothermen ist nur mit einem gültigen Datenträger gestattet.
  • Der Datenträger ist sorgfältig, am zweckmäßigsten am Handgelenk befestigt, aufzubewahren, da er beim Bereichszutritt als auch beim Verlassen der Anlage benötigt wird.
  • Bei Verlust wird ein Ersatzentgelt von EUR 25,- eingehoben.
  • Nichtverbrauchtes VIP-Karten-Guthaben wird nicht rückerstattet, da es seine Gültigkeit nicht verliert.
  • Eine missbräuchliche Verwendung der Zutrittsberechtigung führt zum Entzug des Datenträgers.


SICHERHEIT UND ORDNUNG

  • Die Badegäste haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung sowie die Sauberkeit innerhalb der Therme nicht gefährdet wird.
  • Aus sicherheitstechnischen Gründen werden Bereiche der Therme teilweise kameraüberwacht. Die Aufzeichnungen werden nur im Verdachtsfall von der Betriebsleitung und der Polizei eingesehen. Diese dienen zur Sicherheit und zum Schutz des Eigentums der Gäste und des Unternehmens.
  • Notausgänge müssen frei gehalten werden und dürfen nicht durch Liegen, Sessel oder andere Gegenstände verstellt werden. 
  • Das Personal ist berechtigt Gäste, welche die Sicherheit und Ordnung gefährden, andere Gäste belästigen oder gegen die Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung verstoßen, von der weiteren Nutzung auszuschließen. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet bzw. eingefordert. Bei Nichtbefolgung dieser Anweisungen macht sich der Gast des Hausfriedensbruches strafbar. 
  • Personen, die wegen einer schweren körperlichen oder geistigen Behinderung hilflos sind oder einer Aufsicht bedürfen, dürfen nur mit einer volljährigen Begleitperson die Therme besuchen. Dies gilt auch für Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachts- oder Epilepsieanfällen sowie bei Herz-Kreislauferkrankungen.
  • Jeder Gast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das durch nassbelastete Bodenflächen entsteht. Deshalb ist in den gesamten Gastbereichen besondere Vorsicht geboten und es sollten grundsätzlich außerhalb der Becken rutschfeste Badeschuhe getragen werden.
  • Wer sich widerrechtlich Zutritt zu Gelände und Betriebsanlage verschafft, absichtlich kein Entgelt entrichtet bzw. dies versucht oder kostenpflichtige Leistungen nutzt und nicht bezahlt, wird unverzüglich des Bades verwiesen und muss mit einer Strafanzeige rechnen.


VERHALTEN IN DER THERME

  • Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass sich kein anderer Gast durch ihn belästigt fühlt. Der Haus- und Badeordnung und den Anweisungen des Badeaufsichtspersonals ist im Interesse eines ordnungsgemäßen und ruhigen Betriebes Folge zu leisten. 
  • Nichtschwimmern und Kindern unter 12 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer geeigneten und verantwortlichen Person gestattet.
  • Tiere dürfen nicht in die Therme mitgenommen werden.
  • Jeder Gast darf nur eine Sitz- und Liegefläche mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen für sich beanspruchen, wenn er diese tatsächlich benützt. Längerfristig ungenützte Sitz- und Liegeflächen dürfen bei Bedarf vom Personal der Therme selbstständig oder nach Aufforderung durch Gäste entfernt werden. In ausgewiesenen und entsprechend gekennzeichneten Bereichen werden Gäste konkret auf das Abräumen von belegten Liegemöglichkeiten hingewiesen.
  • Der Genuss von Alkohol ist auf ein vertretbares Maß beschränkt. Die Betriebsleitung behält sich vor, den Ausschank von alkoholischen Getränken grundsätzlich und pro Gast zu begrenzen sowie alkoholisierten Gästen den weiteren Konsum zu untersagen und diese bei Gefährdung oder Störung des Badebetriebes – ohne Rückerstattung in Anspruch genommener Leistungen und Eintrittsgelder – des Bades zu verweisen.
  • Das Verzehren mitgebrachter Speisen und Getränke ist nicht erwünscht.
  • Das Verwenden von Flossen und Schnorchel, Luftmatratzen, aufblasbaren Tieren und anderen störenden Utensilien ist nicht gestattet. 
  • Das Hineinspringen in sämtliche Schwimmbecken ist nicht gestattet. 


HYGIENEORDNUNG

  • Vor Benützung der Badeanlagen bzw. der Sauna ist eine Ganzkörperreinigung vorzunehmen.
  • Personen, die an ansteckenden oder Ekel erregenden Krankheiten, Hautausschlägen oder offenen Wunden leiden sowie Personen mit stark verschmutzter Kleidung oder stark verschmutztem Körper sowie Personen, die betrunken sind oder unter Einfluss berauschender Mittel stehen, haben keinen Zutritt in die Anlage.
  • Der Barfußbereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden 
  • Bezüglich der Badebekleidung ist auf die anderen Badegäste bzw. auf die Anordnungen des Badeaufsichtspersonals Rücksicht zu nehmen. Die Becken dürfen nur in Badekleidung (einteiliger Badeanzug, Bikini, Badehose und dgl.) aus den erlaubten Stoffen betreten werden.
  • Der Austausch von Zärtlichkeiten ist auf ein Minimum zu reduzieren; in den Badeanlagen (Saunakabinen, Dampfbädern, Whirlpools, Badebecken etc.) und Liegebereichen ist dies ganz zu unterlassen. Intime Handlungen werden mit Hausverbot – ohne Erstattung bereits entrichteter Eintrittsgelder – und Strafanzeige geahndet.


SAUNAORDNUNG

  • Der Saunabereich „AusZeit“ sowie das Relaxium Bad Hall und das Relaxium Bad Ischl sind textilfreie Zonen. Diese Bereiche verstehen sich allerdings nicht als Einrichtung der Freikörperkultur. Nach Beendigung des Saunabades, einschließlich der dazu erforderlichen Abkühlungsphase, ist deshalb ein Bademantel bzw. ein Handtuch umzulegen. Dies gilt ebenfalls für die Bereiche der Gastronomie. 
  • In die Relax-Chalets im EurothermenResort Bad Schallerbach ist der Zutritt ab 16 Jahren gestattet.
  • Die Benützung von Sitz- und Liegeflächen, vor allem in der Sauna und der Gastronomie, ist aus hygienischen Gründen nur mit einem Badetuch bzw. Bademantel gestattet.
  • Die Saunen dürfen aus Hygienegründen nicht mit Badeschuhen/Sandalen betreten werden. Diese sind vor der Kabine abzustellen.


HAFTUNG

  • Die Betriebsleitung kann die Benutzung und das Angebot der Therme ganz oder teilweise jederzeit einschränken (u.a. betriebliche Störungen, Sanierungen, Revision). Ansprüche gegen den Betreiber oder die Reduzierung des gelösten Eintrittstarifs sind aus diesem Grunde ausgeschlossen. 
  • Damit der Erholungswert für unsere Gäste gewahrt bleibt, ist die Besucherzahl der Anlagen begrenzt. Wird diese Obergrenze erreicht, können keine weiteren Gäste eingelassen werden.
  • Gelöste Eintritte und Wert- und Leistungsgutscheine werden nicht zurückgenommen. Für Gutscheine, die verloren gegangen sind oder nicht eingelöst werden, wird weder Ersatz geleistet, noch Geld zurückerstattet. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
  • Das Personal der Eurothermen übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus.
  • Bei Gruppenbesuchen hat bei Schülern der Lehrer, bei Vereinen und anderen Organisationen der zuständige Funktionär für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung zu sorgen und die volle Verantwortung zu tragen (Anwesenheitspflicht). Er hat das Einvernehmen mit dem Badeaufsichtsorgan zu pflegen, da der normale Badebetrieb nicht gestört werden darf.
  • Der Betreiber haftet nicht für einen Schaden (auch an Badebekleidung), der durch Missachtung der Haus- und Badeordnung, Hinweisschilder oder der Hinweise der Badeaufsichtsorgane, durch eigenes Verschulden des Geschädigten, durch höhere Gewalt oder durch dritte Personen verursacht wurde. Die angegebenen Benützungsanweisungen sind unbedingt einzuhalten. 
  • Für leichte Fahrlässigkeit des Badeaufsichtspersonals wird ebenfalls nicht gehaftet. 
  • Für abgelegte bzw. üblicherweise eingebrachte Sachen, insbesondere Geld oder Wertgegenstände, haftet der Betreiber nur im Rahmen der gesetzlichen bzw. Versicherungsbestimmungen; dies jedoch nur dann, wenn diese Sachen in einem ordnungsgemäß versperrten Kasten verwahrt werden.
  • Jeder Gast haftet für Schäden, die er durch missbräuchliche Benutzung, schuldhafte Verunreinigung oder Beschädigung der Therme oder Dritten verursacht hat. 
  • Für Schäden, die von Kindern herbeigeführt werden, haften die Eltern oder Erziehungsberechtigten. 
  • Die Benutzung der Gästeparkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
     

FOTO- UND FILMAUFNAHMEN

  • Der Besucher nimmt zur Kenntnis und ist einverstanden, dass gegebenenfalls Aufnahmen seiner Person in Bild und/oder Ton erstellt und ohne zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkung in jedem derzeit oder zukünftig bekannten Medium (z. B. TV, Internet, Datenträger, Print etc.) in beliebiger Form und beliebig oft verwendet werden dürfen, ohne dass dem Besucher daraus irgendein finanzieller Vorteil zustünde.
  • Fotos, die auf den Rutschen im Aquapulco gemacht werden, bleiben auf den Bildschirmen in deren Zielbereich grundsätzlich nur so lange sichtbar, bis das nächste Foto auf der Rutsche gemacht wurde.
    Danach sind sie für andere Gäste nicht mehr sichtbar oder abrufbar.
    Sie haben einmalig die Möglichkeit, das von Ihnen gemachte Foto zu quittieren und unmittelbar nach dem Rutschvorgang auf Ihrem Datenträgerarmband zu speichern.
    Beim Verlassen des Aquapulco können auf dem Datenträger gespeicherte Fotos gekauft, ausgedruckt und als Erinnerung mit nach Hause genommen werden.
    Die Bezahlung erfolgt beim Verlassen der Therme an der Kassa. Alle Daten auf dem Datenträger werden danach unwiederbringlich gelöscht.
    Mit einem persönlichen Code, der sich auf dem Kassabon befindet, können auf unserer Website www.piratenwelt.at ausschließlich jene Fotos abgerufen und heruntergeladen werden, die gekauft wurden.
    Alle nicht gekauften Fotos bleiben bis Mitternacht auf einem gesicherten Server gespeichert und werden dann automatisch und unwiderruflich gelöscht.
    Somit ist eine missbräuchliche Verwendung oder eine Weitergabe dieser Aufnahmen an Dritte ausgeschlossen.
    Die Vorhaltung der Aufnahmen bis Mitternacht ist nötig, damit wir allen Besuchern des Aquapulco die Gelegenheit geben, die quittierten Wunschfotos auch kaufen zu können.


DATENSCHUTZ

Wir verweisen hiermit ausdrücklich auch auf unsere Datenschutzerklärung. Diese finden Sie unter www.eurothermen.at/service/datenschutz/

Ansprechpartner für Datenschutz:
Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen wenden Sie sich bitte an:

EurothermenResorts - OÖ Thermenholding GmbH
Promenade 1, A-4701 Bad Schallerbach
Telefon +43 (0)7249 440-0 / Fax +43 (0)7249 440-590
datenschutz@eurothermen.at

Fassung vom 9.8.2019

Liebe Eltern, liebe Begleitpersonen,

wir heißen Sie in unseren EurothermenResorts herzlich willkommen und wünschen Ihnen viel Freude während Ihres Aufenthalts. Sicherheit steht bei uns an oberster Stelle – deshalb ist es wichtig, dass Sie als Begleitpersonen die „kleinen Plantscher-Kids“ stets wachsam im Auge behalten und alle „Nichtschwimmer-Kinder“ im gesamten Thermenbereich stets Schwimmflügel tragen. Diese gibt es in den Shops unserer Eurothermen zu kaufen.

Baderegeln für kleine Wasserratten - für einen lustigen und sicheren Aufenthalt:

  • Aufsichtspflicht!!
    Eltern bzw. Begleitpersonen haben im gesamten Thermenbereich Aufsichtspflicht für ihre mitkommenden Kinder.
  • Nichtschwimmer:
    Nichtschwimmer-Kinder haben im gesamten Thermenbereich bitte Schwimmflügel zu tragen
  • Hinweisschilder beachten:
    Auf den Hinweisschildern kannst du lesen, was bei uns erlaubt und was verboten ist. Bitte halte dich daran.
  • Duschen, Abkühlen:
    Geh erst ins  Wasser, wenn du dich geduscht hast.
  • Gesundheit:
    Wenn du schwimmen gehst, musst du gesund sein.
  • Kältegefühl:
    Bleib nicht im Wasser, wenn dir kalt ist, du kannst sonst Krämpfe bekommen. Krämpfe im Wasser sind sehr gefährlich.
  • Ohrenerkrankungen:
    Wenn du Ohrenschmerzen oder eine Ohrverletzung hast, darfst du nicht schwimmen, springen oder tauchen.
  • Essen:
    Wenn du viel gegessen hast, warte einige Zeit, bevor du wieder ins Wasser gehst.
  • Starke Sonne:
    Schütz dich vor der Sonne mit einer Sonnencreme, Kapperl, T-Shirt
  • Übermut:
    Lass dich von anderen nicht dazu überreden, etwas zu tun, was du nicht gut kannst.
  • Vorsicht im Wasser:
    Beobachte daher auch die Leute in deiner Umgebung! Ruf Hilfe herbei, wenn jemand in Gefahr ist.
  • Hausordnung:
    Die Eurothermen-Hausordnung ist einzuhalten.

Behandlungen buchen:

Bitte buchen Sie so frühzeitig wie möglich, damit wir Ihnen die Therapie und die Zeit Ihrer Wahl anbieten können.

Check in:

Bitte kommen Sie mindestens 15 Minuten vor Ihrem Termin und rechnen Sie Zeit für die Verrechnung Ihrer Behandlung, Umkleiden und den Weg von der Rezeption zu den Behandlungsräumen ein. Wir bemühen uns alle Behandlungen pünktlich zu beginnen, und sollten Sie zu spät kommen, und Ihr Therapeut oder Raum ist nach Ihnen wieder gebucht, müssen wir leider Ihre Behandlung entsprechend verkürzen.

Stornierungen:

Wenn Sie eine Behandlung absagen müssen geben Sie uns bitte möglichst früh Bescheid.
Bei kurzfristigen Absagen, wenn wir den Termin nicht anderweitig vergeben können, sind wir gezwungen Stornogebühren zu verrechnen. Bis zu 24 Stunden vor Ihrem Termin stornieren wir ohne weitere Kosten, bis 4 Stunden vor dem Termin werden 50% des Preises verrechnet, danach und auch in dem Fall, dass Sie nicht zu Ihrem Termin kommen, müssen wir 100% der Kosten verrechnen. Das Gleiche gilt für kurzfristige Terminverschiebungen.

Bekleidung:

Das Physikarium darf aus hygienischen Gründen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Bitte bringen Sie für alle Behandlungen Bademantel und Badeschuhe mit und ziehen Sie sich in der Garderobe im Eingangsbereich um. Für die Garderobenkästchen brauchen Sie eine 1 Euromünze.

Sonderfälle:

Für Unterwassergruppengymnastik brauchen Sie zusätzlich Badebekleidung. Für Physiotherapie, den Fitnessraum und Entspannungsübungen tragen Sie bitte leichte lockere Baumwollkleidung (Sportkleidung). Auch für Shiatsu brauchen Sie leichte lockere Baumwollkleidung.

Alle anderen Massagen und Badetherapien werden üblicherweise unbekleidet durchgeführt, bei den Massagen wird Ihr Körper zugedeckt und nur der Körperteil, der gerade massiert wird, wird freigelegt. Der Genitalbereich wird immer bedeckt, zum Teil werden Einmalvliestangas eingesetzt (immer bei der Abhyanga, auf Wunsch bei Körperpeelings). Auch der Brustbereich wird bei fast allen Massagen zugedeckt, Ausnahmen sind Abhyanga, Lomilomi und Hamam Massage (aufgrund der hohen Ölmengen, bzw. dem gewünschten Reinigungseffekt).

Persönliche Hygiene:

Bitte kommen Sie frisch geduscht zu allen Therapien. Sie finden Duschen bei den Garderoben im Eingangsbereich, außerdem in der Packungsabteilung, beim Kristallpool und im SPA-Bereich.

Rasur:

Für unsere männlichen Gäste gilt vor einer Gesichtsbehandlung: bitte rasieren Sie sich spätestens 2 Stunden vorher. Für Ganzkörpermeersalzpeelings gilt: Meersalz brennt auch in kleinsten Hautverletzungen, also Vorsicht mit einer Rasur am selben Tag wie das Peeling.

Therapeut*innen:

Wir haben männliche und weibliche Therapeuten in unserem Team.
Bitte teilen Sie uns etwaige Präferenzen bei der Buchung mit und informieren Sie uns, falls Sie unbedingt bestimmte Therapeut*innen für Ihre Behandlung wünschen.
Wir bemühen uns alle Behandlungen pünktlich zu beginnen, und sollten Sie zu spät kommen, und Ihr/e Therapeut*in oder Raum ist nach Ihnen wieder gebucht, müssen wir leider Ihre Behandlung entsprechend verkürzen.

Kommunikation:

Ihre Behandlung, Ihre Zeit und Ihr Körper gehören Ihnen und wir wollen, dass Sie Ihr Erlebnis bei uns wirklich genießen. Bitte sagen Sie Ihrer/m Therapeut*in, was Sie wünschen, ob mehr oder weniger Druck, ob die Temperatur passt, ob Sie eine andere Musik wünschen….

Trinkgeld:

Trinkgelder sind in unseren Preisen nicht inkludiert. Wenn Sie mit Ihrer Behandlung zufrieden waren, können Sie es direkt dem Therapeuten geben oder an der Physikarium Rezeption in einem Umschlag für den jeweiligen Therapeuten hinterlassen.

Medizinische Besonderheiten:

Bitte informieren Sie uns über etwaige medizinische Besonderheiten, weil einige Behandlungen bei bestimmten Erkrankungen nicht zu empfehlen sind. Informieren Sie im Besonderen Ihre Therapeuten bevor die Behandlung beginnt.

Schwangerschaft:

Herzlichen Glückwunsch!
Für diese wunderbare Zeit gelten bestimmte Regeln, und wir beraten Sie gerne persönlich bezüglich geeigneter Behandlungen, die Sie auch während einer Schwangerschaft genießen können.

Kinder:

Kinder sind grundsätzlich herzlich willkommen! Wir bieten spezielle Behandlungen für unsere kleinen Gäste an. Die Gegenwart von einem Erziehungsberechtigten während der Behandlung ist dabei ausdrücklich erwünscht.
Im Fitnessraum ist aus Sicherheitsgründen das Trainieren mit den Fitnessgeräten erst ab 16 Jahren gestattet.

Handys:

Aus Rücksicht auf alle Gäste bitten wir Handys im Therapiebereich auf lautlos zu stellen. In der Abteilung Elektrotherapie müssen Handys ganz ausgestellt werden, da es zur Beeinflussung der elektrischen Geräte kommt.

Rauchen:

Das Physikarium ist ausnahmslos eine Nichtraucherzone.

Alkohol:

Der Genuss von Alkohol im Physikarium ist aus therapeutischen Gründen nicht gestattet.
Gästen, die alkoholisiert kommen, kann je nach körperlicher Beeinträchtigung die Behandlung verweigert werden, wenn durch den Alkoholeinfluss ein Verletzungsrisiko für den Gast besteht (erhöhte Kollapsgefahr zum Beispiel bei warmen Bädern).

Essen und Trinken:

Massagen und Bäder vertragen sich nicht wirklich mit einem vollen Magen, versuchen Sie wenigsten eine Stunde vor einer Behandlung nichts mehr zu essen. Vor allem in Kombination mit „heißen“ Behandlungen verlieren Sie relativ viel Flüssigkeit und bei den meisten Formen von Bodywork werden Gewebeflüssigkeiten in Ihrem Körper verschoben, also trinken Sie bitte viel Wasser (oder Tee).

Sonnenbaden:

Manche Aromaöle machen die Haut sonnensensibel, bitte weisen Sie unsere Therapeuten darauf hin, wenn Sie am selben Tag noch die Sonne genießen wollen.

  • Ankunft:

Bitte kommen Sie mindestens 15 Minuten vor dem Termin.

  • Information:

Die Therapieräume des Physikarium dürfen aus hygienischen Gründen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Bitte bringen Sie für alle Behandlungen Bademantel und Badeschuhe mit und ziehen Sie sich in den vorgesehenen Umkleideräumen um.
Die Garderobenkästchen lassen sich mit einer 1 oder 2 Euromünze versperren. Diese Münze wird beim Öffnen wieder retourniert.

  • Bekleidung:

Augentherapie, Inhalation oder Arztbesuch: keine spezielle Bekleidung.
Unterwassergymnastik: Badebekleidung und Handtuch mitnehmen.
Physiotherapie, Gymnastik: Trainings- oder leichte Bekleidung, Socken sowie Dusch- oder Handtuch.
 

  • Ruheräume:

Hier können Sie nach der Behandlung entspannen und die Therapien wirken lassen. Vor allem nach Packungen, Bädern und Augenbehandlungen ist dies angenehm und empfehlenswert.

  • Handys:

Wir bitten Sie, Ihr Handy im gesamten Therapiezentrum lautlos zu stellen.

  • Hygiene:

Bitte kommen Sie frisch geduscht zu allen Therapien. Sie finden Duschen in den Garderoben im Eingangsbereich.

  • Rauchen und Alkohol:

Der Genuss von Alkohol und Rauchen ist im Physikarium aus therapeutischen Gründen nicht gestattet.

  • Stornierung

Bis zu 24 Stunden vor dem Termin stornieren wir ohne weitere Kosten, bis zu 4 Stunden vor dem Termin werden 50% des Preises in Rechnung gestellt, danach müssen wir 100% des Preises verrechnen.

  • Beginn:

Bitte kommen Sie mindestens 15 Minuten vor Ihrem Termin, weder mit vollem noch mit leerem Magen.

  • Storno:

Wenn Sie eine Behandlung absagen müssen, geben Sie uns bitte möglichst früh Bescheid.
Bei kurzfristigen Absagen, wenn wir den Termin nicht anderweitig vergeben können, sind wir gezwungen, Stornogebühren zu verrechnen. Bis zu 24 Stunden vor Ihrem Termin stornieren wir ohne weitere Kosten, bis 4 Stunden vor dem Termin werden 50 % des Preises verrechnet, danach und auch in dem Fall, dass Sie nicht zu Ihrem Termin kommen, müssen wir 100 % der Kosten verrechnen. Das Gleiche gilt für kurzfristige Terminverschiebungen.

  • Mobiltelefon:

Aus Rücksicht auf alle Gäste bitten wir Sie, Mobiltelefone im Therapiebereich lautlos zu stellen. In der Abteilung Elektrotherapie müssen Handys ganz ausgestellt werden, da es zur Beeinflussung der elektrischen Geräte kommt.

  • Bekleidung:

Das Physikarium darf aus hygienischen Gründen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
Bitte bringen Sie für alle Behandlungen Bademantel und Badeschuhe mit und ziehen Sie sich in der Garderobe um. Den Garderobenschlüssen erhalten Sie an der Gesundheitsrezeption.

Für Unterwassergymnastik (einzeln oder in der Gruppe) brauchen Sie zusätzlich Badebekleidung.
Wannenbäder und Massagen werden üblicherweise unbekleidet durchgeführt, bei Massagen wird Ihr Körper zugedeckt und nur der zu massierende Körperteil wird freigelegt.

Für Physiotherapie, Heilgymnastik und Entspannungsübungen tragen Sie bitte leichte und lockere Baumwollkleidung.
 

  • Alkohol und Rauchen:

Der Genuss von Alkohol und das Rauchen sind im Physikarium aus therapeutischen Gründen nicht gestattet.

  • Behandlungen buchen:

Bitte buchen Sie so frühzeitig wie möglich, damit wir Ihnen die Therapie und die Zeit Ihrer Wahl anbieten können.

  • Therapeuten:

Wir haben männliche und weibliche Therapeuten in unserem Team.
Bitte teilen Sie uns etwaige Präferenzen bei der Buchung mit und informieren Sie uns, falls Sie unbedingt einen bestimmten Therapeuten für Ihre Behandlung wünschen.

  •     Check in:

Bitte kommen Sie mindestens 15 Minuten vor Ihrem Termin und rechnen Sie Zeit für die Verrechnung Ihrer Behandlung, Umkleiden und den Weg von der Rezeption zu den Behandlungsräumen ein.
Wir bemühen uns alle Behandlungen pünktlich zu beginnen, und sollten Sie zu spät kommen, und Ihr Therapeut oder Raum ist nach Ihnen wieder gebucht, müssen wir leider Ihre Behandlung entsprechend verkürzen.

  •     Stornierungen:

Wenn Sie eine Behandlung absagen müssen geben Sie uns bitte möglichst früh Bescheid.
Bei kurzfristigen Absagen, wenn wir den Termin nicht anderweitig vergeben können, sind wir gezwungen Stornogebühren zu verrechnen. Bis zu 24 Stunden vor Ihrem Termin stornieren wir ohne weitere Kosten, bis 4 Stunden vor dem Termin werden 50% des Preises verrechnet, danach und auch in dem Fall, dass Sie nicht zu Ihrem Termin kommen, müssen wir 100% der Kosten verrechnen. Das Gleiche gilt für kurzfristige Terminverschiebungen.

  •     Trinkgeld:

Trinkgelder sind in unseren Preisen nicht inkludiert. Wenn Sie mit Ihrer Behandlung zufrieden waren, können Sie es direkt dem Therapeuten geben oder an der Physikarium Rezeption in einem Umschlag für den jeweiligen Therapeuten hinterlassen.

  •     Medizinische Besonderheiten:

Bitte informieren Sie uns über etwaige medizinische Besonderheiten, weil einige Behandlungen bei bestimmten Erkrankungen nicht zu empfehlen sind. Informieren Sie im Besonderen Ihre Therapeuten bevor die Behandlung beginnt.

  •     Schwangerschaft:

Herzlichen Glückwunsch!
Für diese wunderbare Zeit gelten bestimmte Regeln, und wir beraten Sie gerne persönlich bezüglich geeigneter Behandlungen, die Sie auch während einer Schwangerschaft genießen können.

  •     Sonderfälle:

Für Unterwassergruppengymnastik brauchen Sie zusätzlich Badebekleidung. Für Physiotherapie, den Fitnessraum und Entspannungsübungen tragen Sie bitte leichte lockere Baumwollkleidung (Sportkleidung). Auch für Shiatsu brauchen Sie leichte lockere Baumwollkleidung.

Alle anderen Massagen und Badetherapien werden üblicherweise unbekleidet durchgeführt, bei den Massagen wird Ihr Körper zugedeckt und nur der Körperteil, der gerade massiert wird, wird freigelegt. Der Genitalbereich wird immer bedeckt, zum Teil werden Einmalvliestangas eingesetzt (immer bei der Abhyanga, auf Wunsch bei Körperpeelings). Auch der Brustbereich wird bei fast allen Massagen zugedeckt, Ausnahmen sind Abhyanga, Lomilomi und Hamam Massage (aufgrund der hohen Ölmengen, bzw. dem gewünschten Reinigungseffekt).

  • Bekleidung:

Das Physikarium darf aus hygienischen Gründen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Bitte bringen Sie für alle Behandlungen Bademantel und Badeschuhe mit und ziehen Sie sich in der Garderobe im Eingangsbereich um. Für die Garderobenkästchen brauchen Sie eine 1 Euromünze.

  • Persönliche Hygiene:

Bitte kommen Sie frisch geduscht zu allen Therapien. Sie finden Duschen bei den Garderoben im Eingangsbereich, außerdem in der Packungsabteilung, beim Kristallpool und im SPA-Bereich.

  • Rasur:

Für unsere männlichen Gäste gilt vor einer Gesichtsbehandlung: bitte rasieren Sie sich spätestens 2 Stunden vorher. Für Ganzkörpermeersalzpeelings gilt: Meersalz brennt auch in kleinsten Hautverletzungen, also Vorsicht mit einer Rasur am selben Tag wie das Peeling.

  • Sonnenbaden:

Manche Aromaöle machen die Haut sonnensensibel, bitte weisen Sie unsere Therapeuten darauf hin, wenn Sie am selben Tag noch die Sonne genießen wollen.

  • Essen und Trinken:

Massagen und Bäder vertragen sich nicht wirklich mit einem vollen Magen, versuchen Sie wenigsten eine Stunde vor einer Behandlung nichts mehr zu essen. Vor allem in Kombination mit „heißen“ Behandlungen verlieren Sie relativ viel Flüssigkeit und bei den meisten Formen von Bodywork werden Gewebeflüssigkeiten in Ihrem Körper verschoben, also trinken Sie bitte viel Wasser (oder Tee).

  • Alkohol:

Der Genuss von Alkohol im Physikarium ist aus therapeutischen Gründen nicht gestattet.
Gästen, die alkoholisiert kommen, kann je nach körperlicher Beeinträchtigung die Behandlung verweigert werden, wenn durch den Alkoholeinfluss ein Verletzungsrisiko für den Gast besteht (erhöhte Kollapsgefahr zum Beispiel bei warmen Bädern).

  • Rauchen:

Das Physikarium ist ausnahmslos eine Nichtraucherzone.

  • Handys:

Aus Rücksicht auf alle Gäste bitten wir Handys im Therapiebereich auf lautlos zu stellen. In der Abteilung Elektrotherapie müssen Handys ganz ausgestellt werden, da es zur Beeinflussung der elektrischen Geräte kommt.

  • Kinder:

Kinder sind grundsätzlich herzlich willkommen! Wir bieten spezielle Behandlungen für unsere kleinen Gäste an. Die Gegenwart von einem Erziehungsberechtigten während der Behandlung ist dabei ausdrücklich erwünscht.
Im Fitnessraum ist aus Sicherheitsgründen das Trainieren mit den Fitnessgeräten erst ab 16 Jahren gestattet.

  • Kommunikation:

Ihre Behandlung, Ihre Zeit und Ihr Körper gehören Ihnen und wir wollen, dass Sie Ihr Erlebnis bei uns wirklich genießen. Bitte sagen Sie Ihrem Therapeuten, was Sie wünschen, ob mehr oder weniger Druck, ob die Temperatur passt, ob Sie eine andere Musik wünschen….

  • Ankunft:

Bitte kommen Sie mindestens 15 Minuten vor dem Termin.

  • Information:

Die Therapieräume des Physikarium dürfen aus hygienischen Gründen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Bitte bringen Sie für alle Behandlungen Bademantel und Badeschuhe mit und ziehen Sie sich in den vorgesehenen Umkleideräumen um.
Die Garderobenkästchen lassen sich mit einer 1 oder 2 Euromünze versperren. Diese Münze wird beim Öffnen wieder retourniert.

  • Bekleidung:

Augentherapie, Inhalation oder Arztbesuch: keine spezielle Bekleidung.
Unterwassergymnastik: Badebekleidung und Handtuch mitnehmen.
Physiotherapie, Gymnastik: Trainings- oder leichte Bekleidung, Socken sowie Dusch- oder Handtuch.
 

  • Ruheräume:

Hier können Sie nach der Behandlung entspannen und die Therapien wirken lassen. Vor allem nach Packungen, Bädern und Augenbehandlungen ist dies angenehm und empfehlenswert.

  • Handys:

Wir bitten Sie, Ihr Handy im gesamten Therapiezentrum lautlos zu stellen.

  • Hygiene:

Bitte kommen Sie frisch geduscht zu allen Therapien. Sie finden Duschen in den Garderoben im Eingangsbereich.

  • Rauchen und Alkohol:

Der Genuss von Alkohol und Rauchen ist im Physikarium aus therapeutischen Gründen nicht gestattet.

  • Stornierung

Bis zu 24 Stunden vor dem Termin stornieren wir ohne weitere Kosten, bis zu 4 Stunden vor dem Termin werden 50% des Preises in Rechnung gestellt, danach müssen wir 100% des Preises verrechnen.

  • Check in:

Bitte kommen Sie mindestens 15 Minuten vor Ihrem Termin. Wir bemühen uns, alle Behandlungen pünktlich zu beginnen. Sollten Sie zu spät kommen und Ihr/e TherapeutIn oder Raum ist nach Ihnen wieder gebucht, müssen wir leider Ihre Behandlung entsprechend verkürzen.

  • Storno:

Wenn Sie eine Behandlung absagen müssen, geben Sie uns bitte möglichst früh Bescheid.
Bei kurzfristigen Absagen und wenn wir den Termin nicht anderweitig vergeben können, sind wir gezwungen, Stornogebühren zu verrechnen. Bis zu 24 Stunden vor Ihrem Termin stornieren wir ohne weitere Kosten, bis 4 Stunden vor dem Termin werden 50 % des Preises verrechnet, danach und auch in dem Fall, dass Sie nicht zu Ihrem Termin kommen, müssen wir 100 % der Kosten verrechnen. Das Gleiche gilt für kurzfristige Terminverschiebungen.

  • Bekleidung:

Aus hygienischen Gründen ersuchen wir unsere Hotelgäste, die Salzkammergut-Therme und das Relaxium nur mit Badeschuhen zu betreten.
Falls Sie nicht im Royal****S wohnen und nicht die Therme besuchen, ersuchen wir Sie, sich für Beauty-Anwendungen an der Thermenkassa anzumelden.

  • Bekleidung Sonderfälle:

Für Physiotherapie, Entspannungsübungen, Gymnastikbehandlungen und Klangschalen-Massage tragen Sie bitte leichte und lockere Baumwollkleidung.
Alle anderen Massagen und Badetherapien werden üblicherweise unbekleidet durchgeführt, bei Massagen wird Ihr Körper zugedeckt und nur der Körperteil, der gerade massiert wird, wird freigelegt.

  • Therapeuten / Therapeutinnen:

Wir haben männliche und weibliche Therapeuten in unserem Team. Bitte teilen Sie uns etwaige Präferenzen bei der Buchung mit und informieren Sie uns, falls Sie unbedingt einen bestimmten Therapeuten / eine bestimmte Therapeutin für Ihre Behandlung wünschen.

  • Medizinische Besonderheiten:

Bitte informieren Sie uns über etwaige medizinische Besonderheiten, weil einige Behandlungen bei bestimmten Erkrankungen nicht zu empfehlen sind. Informieren Sie insbesondere Ihre Therapeuten, bevor die Behandlung beginnt.

HAUSORDNUNG Kurhotel Vitana

Wir, die Mitarbeiter dieses Hauses, wollen Ihnen helfen das Ziel Ihrer Kur zu erreichen und Sie auch motivieren, in Zukunft gesünder zu leben. Wir alle werden Sie unterstützen, damit Sie nach Ihrem Aufenthalt bei uns wesentlich fitter und gesünder nach Hause zurückkehren.

Wir bitten Sie durch Ihre Mitarbeit Ihren Aufenthalt intensiv für Ihre Gesundheit zu nützen. Versuchen Sie Ihre privaten und beruflichen Belastungen möglichst beiseite zu stellen, denn dann kann sich Ihr Aufenthalt in einer angenehmen Atmosphäre und schönen Landschaft zusätzlich positiv auf Ihren Behandlungserfolg auswirken. Der psychische Faktor ist ein wesentlicher Bestandteil des Heilverfahrens.

Die Art und Anzahl der Ihnen vorgeschriebenen Verordnungen und verordneten Therapien hängt alleine von Ihrem persönlichen Krankheits- und Zustandsbild ab und wird für Sie entsprechend angepasst.

Um einen erfolgreichen Verlauf Ihres Heilverfahrens zu gewährleisten ersuchen wir Sie, die hier angeführten Richtlinien zu befolgen. So kann sichergestellt werden, dass der Aufenthalt für alle Gäste bzw. Patienten angenehm und erholsam verläuft.
 

  • Zimmer: Die Unterbringung erfolgt nach Maßgabe der Aufnahmeverpflichtung in Einbettzimmern oder Zweibettzimmern ausgestattet mit Waschbecken, Dusche, WC, Kühlschrank, Telefon. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass das Zimmer aus organisatorischen Gründen nicht gewechselt werden kann. Für privat mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Es besteht aber die Möglichkeit Wertgegenstände (Sparbücher, Schecks, Kreditkarten, Schmuck etc.) in den Bad Haller Geldinstituten zu deponieren.
     
  • Rauchen und Telefonieren: Als aktiver Gesundheitsbeitrag und zum Wohlbefinden aller Gäste ist das Rauchen in unserem Haus generell untersagt. Jedoch steht für Ausnahmen den Rauchern im        2. Stock/ B - Lift ein Raucherzimmer zur Verfügung. Bitte verwenden Sie im gesamten Physikarium und im Restaurant kein Handy bzw. schalten Sie dieses gänzlich ab.
     
  • Alkoholmissbrauch: Der missbräuchliche Konsum von Alkohol, der über den mäßigen Gebrauch hinausgeht und vor allem den Behandlungserfolg in Frage stellt, ist verboten.
     
  • Anwesenheit: Wir bitten Sie zu den vorgesehenen Untersuchungen und Behandlungen im Interesse eines reibungslosen Ablaufes 5 bis 10 Minuten vor Behandlungsbeginn anwesend zu sein. Versäumte Therapien können nicht nachgeholt werden.
     
  • Essenszeiten: IHRE Essenszeiten entnehmen Sie bitte Ihrem Therapieplan! Beim Essen besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Falls Sie dem Essen fernbleiben wollen, ersuchen wir Sie sich an der Rezeption und beim Personal im Restaurant abzumelden. Die Platzeinteilung erfolgt durch das Restaurantpersonal.
     
  • Nachtruhe und Sperrstunde: Ab 22.30 Uhr ist Nachtruhe bzw. Sperrstunde. Die Eingangstüre ist ab diesem Zeitpunkt bis 5.30 Uhr geschlossen. Ein auswärtiges Übernachten ist nicht gestattet.
     
  • Besuche: Besuche können Sie in der Freizeit, außerhalb Ihrer Untersuchungs- und Behandlungszeiten, in den öffentlichen Hotelbereichen empfangen.
     
  • Abreise: Am Tag Ihrer Abreise ersuchen wir Sie, Ihr Zimmer bis 11.00 Uhr frei zu geben. Wir ersuchen Sie weiters den gesamten Therapie-Plan am Vortag Ihrer Abreise, nach der letzten Behandlung, bis spätestens 18.00 Uhr unterzeichnet an der Rezeption abzugeben. Die Gästebefragungsbögen sind in den Postkasten, bei der Rezeption einzuwerfen. Selbstverständlich können Sie sich bis zu Ihrer Abreise in den öffentlichen Hotelbereichen aufhalten.
     
  • Allgemeines: Die Aufenthaltsdauer kann vom ärztlichen Leiter aus medizinischen Gründen abgeändert werden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Bestimmungen der Hausordnung überprüft werden. Schwerwiegende Verfehlungen gegen diese, wie z.B. Alkoholmissbrauch, Verstöße gegen die Ausgehzeiten oder die Zimmerruhe, können zur Auflösung des Behandlungsverfahrens führen. Wir können Ihnen versichern, dass alle Mitarbeiter bemüht sind Ihren Aufenthalt möglichst erfolgreich und angenehm zu gestalten. Bitte tragen auch Sie durch Ihr Verhalten dazu bei. Nutzen Sie während Ihres Aufenthaltes die Gelegenheit sich einer gesundheitsbewussten Lebensform zu bedienen.

Fassung v. April 2021

ANSTALTSORDNUNG für das Ambulatorium für Innere Medizin und das Ambulatorium für Augenheilkunde im Physikarium des EurothermenResorts Bad Hall.

 

§ 1 Rechtsträger und Rechtsverhältnisse

  1. Rechtsträger und Eigentümer des Ambulatoriums für Innere Medizin und des Ambulatoriums für Augenheilkunde im Physikarium, vormals Paracelsus-Institut (im Folgenden als „Ambulatorium“ bezeichnet) ist die EurothermenResort Bad Hall GmbH & Co KG in 4540 Bad Hall, Kurpromenade 1.
  2. Die Krankenanstalt ist eine Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbständigen Ambulatoriums im Sinne des § 2 Z. 7 des Oö. KAG 1997.
  3. Der Betrieb erfolgt nach den einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere gemäß dem Oö. KAG 1997, den Bescheiden der Oberösterreichischen Landesregierung, den handelsrechtlichen Bestimmungen und dieser Anstaltsordnung.
  4. Die rechtliche Vertretung des Ambulatoriums nach außen ist gemäß den Bestimmungen (Gesellschaftserrichtungserklärung vom 05.07.2002 sowie gemäß Einbringungs- und Sacheinlagevertrag vom 24.07.2002) der Geschäftsleitung der EurothermenResort Bad Hall GmbH & Co KG übertragen. Diese kann die Vertretungsbefugnis auch an Stellvertreter oder an die Ärztlichen Abteilungsleiter der Ambulatorien delegieren. Die Geschäftsleitung kann auch andere Personen zur Vertretung bevollmächtigen.
  5. Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Anstaltsordnung gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.

§ 2 Aufgaben und Einrichtungen des Ambulatoriums

  1. Die Aufgaben der Ambulatorien sind die ambulante ärztliche Untersuchung und Behandlung von Patienten im Sonderfach der Augenheilkunde und Optometrie und der Inneren Medizin nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften und der Bescheide der Oberösterreichischen Landesregierung sowie dieser Anstaltsordnung.
  2. Den Ambulatorien werden die zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendigen Apparate und sonstigen Einrichtungen vom Rechtsträger zur Verfügung gestellt.
  3. Ärztliche Untersuchungen und Behandlungen werden nur nach den Grundsätzen und anerkannten Methoden der medizinischen Wissenschaft vorgenommen.
  4. Die Ambulatorien bestehen aus folgenden Einrichtungen:

Das Ambulatorium für konservative Augenheilkunde, bestehend aus:

  • Ambulatorium für das „Trockene Auge“
  • Ambulatorium für „degenerative Augenerkrankungen“
  • Ambulatorium für sehbehinderte Diabetiker (einschließlich Schulung und Beratung)
  • Abteilung für Balneologie in der Augenheilkunde (Vorsorgeuntersuchung und Rehabilitation)
  • Beratungsstelle für vergrößernde Sehhilfen

Das Ambulatorium für Innere Medizin, bestehend aus:

  • Abteilung für physikalische Medizin
  • Abteilung für nichtinvasive kardiologische und angiologische Untersuchungen (US, Ergo, LF, Doppler, Holter-EKG, RR-Messung)
  • Medizinisch-diagnostisches Laboratorium

§ 3 Organisation

  1. Die mit dem Betrieb der Ambulatorien verbunden Aufgaben sind Aufgaben der ärztlichen Untersuchung und Behandlung sowie Aufgaben der internen Verwaltung.
  2. Sowohl in Fragen der ärztlichen Untersuchung und Behandlung als auch in allen notwendigen Aufgaben der internen Verwaltung werden die Ambulatorien von den Ärztlichen Leitern vertreten und geführt, in ihrer Funktion als Abteilungsleiter.
  3. Zwischen den im Ambulatorium in Betracht kommenden Berufsgruppen sind regelmäßig und nach Bedarf Dienstbesprechungen abzuhalten.
  4. Fortbildungsmaßnahmen werden gemäß den berufsrechtlichen Bestimmungen und den medizinischen Notwendigkeiten und Zielsetzungen sichergestellt. Die fachliche Beurteilung der Notwendigkeit von Fortbildungsmaßnahmen beim ärztlichen, nichtärztlichen und Verwaltungspersonal liegt bei den Ärztlichen Leitern und in oberster Instanz bei der Geschäftsleitung. Grundsätzlich sollen aber alle Fortbildungsmaßnahmen kooperativ zwischen den Ärztlichen Leitungen und der Geschäftsleitung festgelegt werden. Die Entscheidung über die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen liegt beim Rechtsträger der Ambulatorien.
  5. Die Verwahrung der Krankengeschichten und sonstigen Vormerke hat derart zu erfolgen, dass eine missbräuchliche Kenntnisnahme ihres Inhaltes verlässlich ausgeschlossen ist. Nach ihrem Abschluss sind Vormerke mindestens zehn Jahre aufzubewahren.

§ 4 Administrative Organisation

  1. Die Ambulatorien sind organisatorisch ein Teil der EurothermenResort Bad Hall GmbH & Co KG und somit auch der Geschäftsleitung unmittelbar unterstellt und als Serviceleister auf die Zusammenarbeit mit anderen Organisationseinheiten der EurothermenResort Bad Hall GmbH & Co KG angewiesen.
  2. Die Ambulatorien sind administrativ eigenständige Abteilungseinheiten und im Rahmen einer zielorientierten und auftragskonformen Verwaltung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit sowie unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften – insbesondere der Bestimmungen des Oö. KAG 1997 – zu führen.
  3. Soweit bei der Besorgung von Aufgaben der internen Verwaltung fachlich medizinische Aufgaben berührt sind, haben die Ärztlichen Leiter – auch im Sinne der im Interesse einer klaglosen Führung der Ambulatorien gebotenen verständnisvollen und kooperativen Zusammenarbeit – das Einvernehmen mit der Geschäftsleitung herzustellen. Kommt ein Einverständnis nicht zustande, hat der Rechtsträger ohne unnötigen Aufschub unter Bedachtnahme auf die diesbezüglichen Verantwortungen zu entscheiden.

§ 5 Ärztliche Leitung

  1. Die Ärztlichen Leiter der EurothermenResort Bad Hall GmbH & Co KG sind Letztverantwortliche und oberste Entscheidungsträger in allen medizinischen Belangen. Die Bestimmungen des MTD–Gesetzes und des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes werden dadurch nicht berührt.
  2. Die Aufgaben der Ärztlichen Leiter umfassen insbesondere die Aufsicht über und Verantwortung für Art, Umfang und Qualität der medizinischen Dienstleistung einschließlich der ordnungsgemäßen medizinischen Dokumentation und - im Einvernehmen mit der Geschäftsleitung - die Aufsicht über und Verantwortung für die Einhaltung der den medizinischen Betrieb betreffenden gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Verfügungen, die Aufsicht über und Verantwortung für die apparative und räumliche Ausstattung der medizinischen Einrichtung, die Aufsicht über und Verantwortung für die Ablauforganisation der medizinischen Leistungserbringung sowie die Aufsicht über und Verantwortung für die wirtschaftliche und zweckmäßige Ablauforganisation der medizinischen Leistungserbringung und die Aufsicht über und Verantwortung für die Qualifikation und Diensteinteilung des ärztlichen und medizinischen Personals.

§ 6 Aufgaben des Personals

  1. Den Abteilungsleitern der Ambulatorien obliegt die verantwortliche fachliche und personelle Führung der Abteilung, insbesondere die medizinische Betreuung der zugewiesenen Patienten, die reibungslose Gestaltung der Ablauforganisation, die verwaltungstechnische und wirtschaftsverantwortliche Führung sowie die angebotsmäßige Weiterentwicklung der Abteilung.
  2. Ärzte, nichtärztliches Personal und Verwaltungspersonal der Ambulatorien haben im Rahmen ihrer Dienstzuteilung und entsprechend ihrer Diensteinteilung alle Aufgaben zu erfüllen, die sich aus den ihren Beruf regelnden Vorschriften, aus dieser Anstaltsordnung und aus den Anordnungen ihrer Vorgesetzten ergeben.
  3. Die Aufgaben des ärztlichen Personals umfassen insbesondere die selbständige und eigenverantwortliche Durchführung ärztlicher Tätigkeiten, vor allem die Untersuchung von Patienten, die Erstellung von Diagnosen, die Durchführung ärztlicher Therapien und die Verordnung, Beaufsichtigung und Kontrolle von Therapien und Befunden des medizinischen Personals.
  4. Die Aufgaben der Angehörigen des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes umfassen insbesondere die eigenverantwortliche Anwendung und Ausführung von Maßnahmen und Behandlungen nach ärztlicher Anordnung gemäß §2 MTD – Gesetz, die Dokumentation der von ihnen gesetzten therapeutischen Maßnahmen, die regelmäßige Fortbildung auf dem jeweiligen Gebiet und die Unterstützung des Arztes und des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
  5. Die Aufgaben des Medizinisch-technischen Fachdienstes umfassen insbesondere die Durchführung einfacher medizinisch-technischer Laboratoriumsmethoden, einfacher physiotherapeutischer Behandlungen sowie Hilfeleistung bei den Anwendungen zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken nach ärztlicher Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht.
  6. Den Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe obliegen insbesondere die regelmäßige Fortbildung über die neusten Entwicklungen und Erkenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der medizinischen und anderer berufsrelevanter Wissenschaften und die Dokumentation der von ihnen gesetzten gesundheits- und krankenpflegerischen Maßnahmen. Sie haben jede eigenmächtige Heilbehandlung zu unterlassen.
  7. Dem Verwaltungspersonal obliegt insbesondere die Mitarbeit bei der inneren Führung und Organisation der Abteilung und der Patienten- und Gästebetreuung, bei den wirtschaftlichen Planungs- und Controllingmaßnahmen, bei behördlichen Begehungen/Kontrollen, die Mitarbeit bei Neu-, Zu- und Umbaumaßnahmen, bei der Beschaffung und Bereitstellung der für die Behandlung und Dokumentation notwendigen Geräte, Materialien, sonstigen Mittel und Dienstleistungen und bei der Abrechnung der erbrachten Leistungen mit den zuständigen Kostenträgern und beim Erstellen von statistischen Nachweisen.

Im Falle der organisatorischen Zuordnung:

  1. Zu den Aufgaben des Medizinischen Masseurs und Heilmasseurs zählen insbesondere die Durchführung der Behandlungen zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung unter Anleitung und Aufsicht des Arztes oder eines Angehörigen des physiotherapeutischen Dienstes, die Dokumentation der durchgeführten Behandlungen und die Unterstützung des Arztes und des leitenden Assistenten des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sowie die regelmäßige Fortbildung.

§ 7 Hygienebeauftragter

  1. Der zum Hygienebeauftragten bestellte Arzt der Ambulatorien hat alle Maßnahmen den Ärztlichen Leitern der Ambulatorien schriftlich vorzuschlagen, die vom Standpunkt der Hygiene für die ordnungsgemäße Behandlung und Versorgung der Patienten der Ambulatorien notwendig oder empfehlungswert sind (Hygieneplan). Dazu gehören auch alle Maßnahmen zur Wahrung der Belange der Hygiene, insbesondere Maßnahmen, die der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionen in den Ambulatorien und zur Gesunderhaltung dienen. Er hat weiters die Einhaltung der aus hygienischen Gründen erlassenen Anordnung zu überwachen.
  2. Bei allen Planungen von Neu-, Zu- und Umbauten und bei der Anschaffung von Geräten und Gütern, durch die eine Infektionsgefahr entstehen kann, ist der Hygienebeauftragte Arzt vom Rechtsträger beizuziehen (§ 16 Abs. 4 Oö. KAG 1997).
  3. Der Hygienebeauftragte Arzt hat in allen zur Wahrung der Hygiene wichtigen Angelegenheiten zu beraten und Entscheidungen zu treffen. Diese sind schriftlich an die Ärztlichen Leiter weiterzuleiten.

§ 8 Technischer Sicherheitsbeauftragter

  1. Der Technische Sicherheitsbeauftragte hat die medizinischen Apparate und die technischen Einrichtungen des Ambulatoriums zum Schutz der in Behandlung stehenden Personen regelmäßig zu überprüfen bzw. für solche Überprüfungen zu sorgen. Er hat ferner für die Beseitigung von Gefahren, die sich aus festgestellten Mängeln ergeben, sowie für die Behebung der Mängel zu sorgen. Vom Ergebnis der Überprüfung bzw. von festgestellten Mängeln und von deren Behebung sind unverzüglich der Ärztliche Leiter und die Geschäftsleitung in Kenntnis zu setzen. Die Instandsetzung oder die Beseitigung von Mängeln obliegt der Geschäftsleitung. Die Funktion des Technischen Sicherheitsbeauftragten wird in den Ambulatorien durch den Technischen Überwachungsverein (TÜV) im Zuge von regelmäßigen Überprüfungen wahrgenommen.
  2. Der Technische Sicherheitsbeauftragte hat ferner die Ärztlichen Leiter und die Geschäftsleitung in allen Fragen der Betriebssicherheit und des einwandfreien Funktionierens der medizinischen Apparate und technischen Einrichtungen zu beraten. Weiters hat er auch mit den nach dem Strahlenschutzgesetz bestellten Personen und den Präventivdiensten nach dem 7. Abschnitt des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes zusammenzuarbeiten.
  3. Personen die mit medizinischen Apparaten und technischen Einrichtungen arbeiten, haben an solchen Apparaten und Einrichtungen festgestellte Mängel sofort dem Ärztlichen Leiter, der Geschäftsleitung und dem Technischen Sicherheitsbeauftragten zu melden.
  4. Der Technische Sicherheitsbeauftragte ist auch bei allen Planungen für Neu-, Zu- und Umbauten der Ambulatorien sowie bei der Anschaffung von medizinischen Apparaten und technischen Einrichtungen zuzuziehen.

§ 9 Ärztliche Aufklärungspflicht

Der Patient oder sein gesetzlicher Vertreter ist vor der Durchführung bzw. Unterlassung von Untersuchungen und Behandlungen über die damit möglicherweise verbundenen typischen Gefahren aufzuklären.

§ 10 Behandlungs-, Pflege- und Betreuungspflicht

Allen in den Ambulatorien beschäftigten Personen muss immer bewusst sein, dass die gewissenhafte Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben direkt oder indirekt der Wiederherstellung bzw. Erhaltung der Gesundheit des Patienten dient. Sie sind verpflichtet, in dem ihnen zugewiesenen Bereich für die optimale Behandlung, ordentliche Pflege und Betreuung der Patienten Sorge zu tragen.

§ 11 Patientenrechte

  1. In den Ambulatorien ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Rechte der Patienten gemäß § 28 Oö. KAG 1997 beachtet werden.
  2. Die Patientenrechte können in der Informations- und Beschwerdestelle (§ 12 Abs. 3) eingesehen werden.

§ 12 Informations- und Beschwerdestelle

  1. Bei der Informations- und Beschwerdestelle können sich Patienten der Ambulatorien oder diesen nahe stehenden Personen über Missstände bzw. Mängel, die mit dem Aufenthalt des Patienten in den Ambulatorien zusammenhängen, mündlich oder schriftlich beschweren oder Auskünfte begehren.
  2. Eingelangte Beschwerden oder Anfragen sind unverzüglich, längstens jedoch binnen zwei Wochen, zu erledigen. Wenn ein Begehren nicht oder nicht innerhalb dieses Zeitraumes erledigt werden kann, ist es bei gleichzeitiger Verständigung des Beschwerdeführers und des Rechtsträgers der Ambulatorien der Patientenvertretung zur weiteren Behandlung vorzulegen. Dabei ist zu begründen, warum eine Erledigung nicht erfolgen konnte.
  3. Die Informations- und Beschwerdestelle befindet sich bei der Geschäftsleitung und ist über das Sekretariat der Ambulatorien erreichbar. Geöffnet ist die Informations- und Beschwerdestelle Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr. Beschwerden und Anfragen werden von den Ärztlichen Leitern gemeinsam mit der Geschäftsleitung erledigt.

§ 13 Verschwiegenheitspflicht

  1. Für alle beim Rechtsträger der Ambulatorien und in den Ambulatorien beschäftigten Personen und für die, die der Ausbildung wegen in den Ambulatorien tätig sind, besteht Verschwiegenheitspflicht (§ 20 Oö. KAG 1997). Sie erstreckt sich auf alle Umstände über den Gesundheitszustand von Patienten und über deren persönliche, wirtschaftliche und sonstige Verhältnisse, die ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit in den Ambulatorien oder mit Beziehung auf ihre Tätigkeit bekannt geworden sind.
  2. Die Verschwiegenheitspflicht ist zeitlich unbegrenzt, sie endet also insbesondere nicht mit dem Ende der Beschäftigung oder Tätigkeit in den Ambulatorien oder beim Rechtsträger.
  3. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenbarung des Geheimnisses durch Gesetz geboten ist oder soweit die öffentlichen Interessen an der Offenbarung des Geheimnisses, insbesondere die Interessen der öffentlichen Gesundheitspflege oder der Rechtspflege, die privaten Interessen an der Geheimhaltung überwiegen.
  4. Verletzungen der Verschwiegenheitspflicht sind nach den geltenden gesetzlichen und dienstrechtlichen Bestimmungen zu ahnden.

§ 14 Behandlung von Patienten

  1. Der für die Behandlung zuständige Arzt hat zu entscheiden, ob ein Patient in den Ambulatorien behandelt werden kann und ob die Behandlung mit den Aufgaben der Ambulatorien vereinbar ist.
  2. Patienten bzw. deren gesetzliche Vertreter sind verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Behandlung stehenden wesentlichen Daten bekannt zu geben und - soweit  erforderlich - durch geeignete Urkunden nachzuweisen.
  3. Ist eine erforderliche Behandlung in den Ambulatorien nicht durchführbar, ist der Patient an eine andere geeignete Einrichtung zu verweisen. Dies gilt auch dann, wenn eine Behandlung nicht fortgesetzt werden kann, weil die erforderlichen personellen, fachlichen und apparativen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind.
  4. Unbedingt notwendige Erste ärztliche Hilfe darf niemandem verweigert werden (§ 47 Oö. KAG 1997).

§ 15 Lebensgefahr oder Ableben

  1. Wird der Zustand eines Patienten als lebensbedrohlich erkannt oder stirbt ein Patient in der Anstalt, so hat der für die Behandlung zuständige Arzt und das sonstige Personal alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen (z.B. Leistung Erster Hilfe, Verständigung des Rettungsdienstes sowie der nächsten Angehörigen).
  2. Eine seelsorgerische Betreuung ist dem Patienten, der eine solche wünscht, zu ermöglichen. Der Verwaltung obliegt die Verständigung der in Betracht kommenden Stelle.
  3. Ist der Patient lebensbedrohlich erkrankt, ist ihm die Erklärung seines Letzten Willens zu ermöglichen. Die Organe, die im Bedarfsfalle das zur Erklärung des Letzten Willens Erforderliche zu veranlassen haben, sind über die in Betracht kommenden Bestimmungen des ABGB zu unterrichten.

§ 16 Verhalten der Patienten

  1. Die Patienten sind verpflichtet, die in Betracht kommenden Bestimmungen der Anstaltsordnung einzuhalten. Wiederholte grobe Verstöße der Patienten gegen die Anstaltsordnung können zum Abbruch der Behandlungen und zum Verweis aus den Ambulatorien führen.
  2. Das ärztliche Personal, Therapie- und Verwaltungspersonal hat seitens der Patienten Anspruch auf höfliches Benehmen und Beachtung seiner Anordnungen.
  3. Eine Selbstbedienung der zur Untersuchung und Behandlung bestimmten Apparate ist den Patienten ausnahmslos untersagt. Das Anstaltspersonal hat auf die Einhaltung dieses Verbotes zu achten.
  4. Jeder Patient, der mutwillig oder fahrlässig einen Schaden verursacht, ist unbeschadet seiner strafrechtlichen Verantwortung ersatzpflichtig.
  5. Für in Verlust geratene Gegenstände leistet der Rechtsträger der Krankenanstalt keinen Ersatz.
  6. Das Rauchen ist in allen Warte-, Untersuchungs- und Behandlungsräumen verboten.
  7. Die Mitnahme von Tieren in Einrichtungen der Ambulatorien ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Ausgenommen von diesem Verbot sind Assistenzhunde (Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde) und Therapiehunde (§ 39a des Bundesbehindertengesetzes). Diesen ist der Zutritt in alle für die Patienten vorgesehenen Räume gestattet, ausgenommen sind Labor, bestimmte Untersuchungs- oder Behandlungsräume, wenn dies aus hygienischen Gründen geboten ist.

§ 17 Verhalten der Besucher

Für Besucher gilt der § 16 sinngemäß.

§ 18 Verhalten des Personals

  1. Die Ärzte und das sonstige Personal haben den Patienten stets höflich und hilfsbereit zu begegnen.
  2. Die Annahme von Geschenken und Bargeld ist verboten
  3. § 16 Abs. 6 und 7 gelten sinngemäß.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 19 Verstöße gegen die Anstaltsordnung

Verstöße gegen die Anstaltsordnung, insbesondere Verletzungen der Verschwiegenheitspflicht, können dienstrechtlich bzw. arbeitsrechtlich geahndet werden.

§ 20 Gesetzliche Bestimmungen

Soweit in dieser Anstaltsordnung keine eigenen Regelungen getroffen wurden, gelten für den gesamten Bereich der Ambulatorien die Bestimmungen des Oö. KAG 1997 in der jeweils geltenden Fassung sowie die erlassenen Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung.

§ 21 Genehmigungsplicht

Diese Anstaltsordnung und ihre Änderungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Genehmigung der Oberösterreichischen Landesregierung.

 

Fassung vom 31.01.2020